Schluss mit juristischen Winkelzügen, ran an die Realisierung!
Das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» nimmt das Bundesgerichtsurteil mit grosser Befriedigung zur Kenntnis, mit welchem die Abstimmungsbeschwerde zur VA Thal vom Bundesgericht klipp und klar abgewiesen wurde.
Die Thaler Gemeinden haben sich im Abstimmungskampf für die Realisierung ihrer Verkehrsanbindung eingesetzt. In den Augen der Gegner hätten sie das nicht dürfen sollen. Dabei ist doch sonnenklar: Dieses Verkehrsprojekt ist für die Lebensqualität unserer Einwohnerinnen und Einwohner von zentraler Bedeutung. Deshalb ist auch der Einsatz der Gemeinden für das Projekt angezeigt. Genau das hatte das Verwaltungsgericht bereits klipp und klar bestätigt. Trotz des klaren Verdikts zogen die Gegner weiter ans Bundesgericht.
Erreicht haben die Gegner in der Sache vor Bundesgericht nichts. Das Bundesgericht hat das klare Verdikt des Verwaltungsgerichts gestützt und das «eminente Interesse» der Gemeinden bestätigt. Damit ist die Volksabstimmung vom 26. September 2021 gültig.
Ein kleiner Wermutstropfen ist die Tatsache, dass die vom Verwaltungsgericht zugesprochene Parteienentschädigung vom Bundesgericht nicht gestützt wird. Das Bundesgericht spricht mit seinem Urteil geradezu eine Einladung aus, doch in jedem erdenklichen Fall juristisch gegen die Gemeinden vorzugehen. Die Gegner werden diese Einladung dankend annehmen, denn genau diese Taktik fahren sie seit geraumer Zeit: Sie gehen mit allen erdenklichen juristischen Mitteln gegen die Realisierung der Verkehrsanbindung Thal vor. Dies gegen einen klaren demokratischen Entscheid, gegen den klaren Willen der Thaler Bevölkerung und zum ewigen Ärgernis der betroffenen Pendlerinnen und Pendler.
Das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» ist befremdet von den juristischen Winkelzügen der Gegner und fordert die schnellstmögliche Umsetzung des nunmehr gültigen Volksentscheids!