Ein Schlag ins Gesicht der Thaler Bevölkerung
Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» ist zutiefst enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichts
Das Solothurner Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des VCS gegen den Erschliessungsplan der Verkehrsanbindung Thal gutgeheissen. Es beruft sich dabei auf die angeblich zu wenig vorgenommene Würdigung eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD). Für unser Komitee ist dieses Urteil damit blanker Hohn: Die Verkehrsanbindung Thal würde das Städtchen Klus vom Verkehr befreien, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Klus Lebensqualität zurückgeben und das denkmalgeschützte Städtchen endlich aufwerten. Just der Denkmalschutz verhindert das nun und lässt jene Kreise jubeln, welche die Klus auf ewig dem Verkehrsmoloch opfern wollen.
Ein widersprüchliches Gutachten führt zu einem unsinnigen Urteil
Die Thaler Bevölkerung hat sich mit klarer Mehrheit hinter das Projekt gestellt. Die Solothurner Stimmbevölkerung hat solidarisch die Lösung in der Klus mitgetragen. Nun soll dieser Entscheid wegen eines völlig fehlerhaften, einseitigen und unhaltbaren Gutachtens übersteuert werden. Ein Gutachten, welches Gebiete schützen will, die längst verunstaltet wurden, welches Häuser erwähnt, die schon gar nicht mehr existieren und welches von vermeintlichen Experten verfasst wurde, welche die Realität in der Klus schlicht nicht kennen.
Das neu erarbeitete Gutachten will also, auf falschen Tatsachen beruhend, Werte schützen, die heute teilweise gar nicht mehr existieren. Es steht dem Gutachten von 1997 und den anschliessenden Planungsprozessen diametral entgegen. Damals hatte die ENHK das Projekt – als Aufwertung der Klus – noch befürwortet. Die damals verlangten und im Projekt übernommenen Änderungen sollen nun ihrerseits der Killer sein für das Projekt. Die Kommissionen und die Einsprecher machen sich damit selber absolut unglaubwürdig und vernichten die jahrelange seriöse und profunde Planungsarbeit und die politischen Prozesse mit fadenscheinigen Argumenten, die realitätsfremd und romantisch anmuten.
Den Gegnern der Verkehrsanbindung Thal ist es trotz dieser miserablen Arbeit der Gutachter und des offensichtlichen Widerspruchs gelungen, dieses Gutachten als Instrument gegen die Verkehrsanbindung Thal erfolgreich ins Feld zu führen. Damit nehmen sie sich selber in die Pflicht: Sie sind nun gefordert, zeitnah konkrete und praktikable Lösungsansätze für das Stauproblem in der Klus zu präsentieren. Das ist ihnen bisher nicht gelungen – was angesichts der über fünfzigjährigen Planungsphase der VA Thal auch nicht verwundert.
Den Kopf nicht in den Sand stecken – den Ideologen zum Trotz
Vom Kanton verlangen wir, dass er nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts den Kopf nicht in den Sand steckt und angesichts der Widersprüchlichkeit des ENHK/EKD-Gutachtens die weiteren juristischen Schritte genau prüft und entsprechend einleitet. Sollte das Projekt der Verkehrsanbindung Thal nämlich tatsächlich sterben, so verliert die Thaler Bevölkerung und insbesondere jene in der Klus über Jahrzehnte die erhoffte Lebensqualität, der Wirtschaftsstandort Thal wird geschwächt und die Region wird über kurz oder lang zur Randregion degradiert. Weiter wird das Städtchen Klus im zunehmenden Verkehr ersticken, eine Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs in der Thalbrücke und für das ganze Thal wird verunmöglicht und auch die ökologischen Massnahmen sind vom Tisch. Zu verdanken haben wir all dies einem Verband, welcher seine sturen ideologischen Interessen über jene der Thaler Bevölkerung und über jene des Solothurner Stimmvolks stellt. Ein Verband, welcher der Thaler Bevölkerung einen Schlag ins Gesicht verpasst hat.